Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tanzschule Frank!
§ 1 Sitz der Tanzschule und Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen
Sitz der Tanzschule Frank! ist 23564 Lübeck, Hüxtertorallee 35.
E-Mail: info(at)tanzschule-luebeck.de
Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht nur für die Tanzschule in Lübeck, sondern auch für den Tanzschulbetriebe in Grevesmühlen, sowie auf allen anderen von der Tanzschule Frank! durchgeführten Veranstaltungen.
§ 2 Unterrichtstage und -Zeiten
Die Unterrichtstage und -zeiten für den Kursus sind im Stundenplan festgelegt und sind aus dem Kursusplan ersichtlich. Es bleibt jedoch vorbehalten, die Tanzstunden ausnahmsweise auf einen anderen Tag oder eine andere Uhrzeit zu verlegen, sofern der Geschäftsbetrieb dieses erfordert.
§ 3 Parkmöglichkeiten
Die Parkplätze auf den Grundstücken der Tanzschulen in Lübeck und in Grevesmühlen können bis auf Widerruf von den Teilnehmern während der Kursuszeiten kostenlos benutzt werden. Das Abstellen von Fahrzeugen geschieht auf eigenes Risiko, eine Haftung für eventuelle Schäden oder Verlust wird seitens der Tanzschule nicht übernommen.
§ 4 Video-Überwachung
Die Tanzschulen in Lübeck und in grevesmühlen können aus Sicherheitsgründen innen und außen mit Video-Kameras überwacht werden und die Vorgänge mit Video-Recordern aufgezeichnet werden. Die Teilnehmer erklären sich hiermit ausdrücklich einverstanden, sowie mit einer Verwertung der Aufnahmen bei eventuell auftretenden Schadensereignissen.
§ 5 Kleiderablage
Die Kleiderablage in den Tanzschulen Lübeck und in Grevesmühlen ist unentgeltlich. Die Garderoben befinden sich teilweise außerhalb der Säle. Für eventuell beschädigte oder abhanden gekommene Kleidungsstücke wird eine Haftung nicht übernommen.
Es besteht aber die Möglichkeit, Garderoben gegen eine geringe Gebühr aufzugeben. Die Kleidung wird von Beauftragten der Tanzschule oder von den Tanzlehrern entgegengenommen. In diesen Fällen wird für beschädigte oder abhanden gekommene Kleidungsstücke eine Haftung bis zu € 250,00 übernommen.
Nach der Versammlungsstättenverordnung, der die Tanzschulen unterliegen, ist ein Mitnehmen von Garderoben in den Saal und in die Sitzbereiche aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Die Kleiderablage ist in den anderen Tanzschulen, in denen in Gaststätten, Hotels, Sporthallen u. ä. unterrichtet wird, kostenlos. Da diese Orte nicht der Versammlungsstättenverordnung unterliegen, kann die Garderobe auch mit in den Saal genommen werden. Eine Haftung seitens der Tanzschule wird insoweit nicht übernommen.
§ 6 Getränke
Alle Tanzschulen und Gaststätten, in denen der Unterricht stattfindet, können Getränke gekauft werden. ist es nicht gestattet, Getränke und Lebensmittel mitzubringen und in den Räumen zu verzehren.
§ 7 Honorar
Das Honorar für die Tanzkurse ergibt sich aus dem Kursusplan. Angegeben ist immer das Honorar für eine Person. Es ist mit der Anmeldung fällig und muss auf das Konto der Tanzschule überwiesen werden bzw. wird vom Konto abgebucht, wenn der Tanzschule eine Lastschrifteinzugsermächtigung gegeben wird. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
Das Honorar wird auch dann voll erhoben, wenn der Kursus nicht oder nur teilweise besucht wird. Die Anmeldung ist immer bindend.
§ 8 Probetanzstunden
Wenn die Tanzschule Probetanzstunden anbietet, so ist hierfür generell keine Anmeldung auszufüllen. Die Abgabe einer Anmeldung stellt eine verbindliche Anmeldung zu einem Tanzkursus bzw. zu einem Club dar. Das Kursushonorar ist mit Abgabe einer Anmeldung zur Zahlung fällig.
§ 9 Clubmitgliedschaften
Für die Club-Mitgliedschaften gelten darüber hinaus gesonderte Vertragsergänzungen, die sich aus den Anmeldungen selbst ergeben. Diese beziehen sich in erster Linie auf Honorare, Unterrichtszeiten, Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen. Außerdem finden Sie alle ergänzenden Vertragsbedin-gungen für Clubanmeldungen im Internet unter www.tanzschule-luebeck.de. Auf Anforderung werden Ihnen die ergänzenden Vertragsbedingungen für die Tanzclubs durch die Post zugeschickt.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
Das Club-Training(Tanzclub, Hip Hop, Contemporary) läuft das ganze Jahr über. Ausgesetzt wird
das Training in den Schulferien des Landes Schleswig-Holstein und an den gesetzlichen Feiertagen.
Außerdem bleibt vorbehalten, viermal im Jahr auszusetzen, wenn dieses besondere Gründe erforderlich
machen (z.B. Schlussbälle, Krankheit des Tanzlehrers bzw. Trainers). Einmal im Monat wird
das Training durch ein freies Training ersetzt, in dem das Tanzprogramm wiederholt wird.
Der Wochentag bleibt während der gesamten Vertragsdauer erhalten. Die Beginnzeit des Trainings
kann jedoch verschoben werden, wobei dieses maximal plus/minus 30 Minuten sein dürfen. Eine
weitergehende Zeitänderung kann nur beschlossen werden, wenn die Medaillenkursus-Mitglieder
einstimmig zustimmen.
Es besteht eine Mindestlaufzeit der Club-Mitgliedschaft von 3 Monaten. Die Mitgliedschaft läuft
automatisch nach Ablauf der 3 Monate weiter, wenn sie nicht 4 Wochen vorher gekündigt wird.
Danach ist eine Kündigung mit vierwöchiger Kündigungsfrist zum Quartalsende möglich. Ein Quartal
endet am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember eines jeden Jahres.
Eine Kündigung muss in Textform an die Tanzschule gegeben werden. Postanschrift: Tanzschule
Frank!, Hüxtertorallee 35, 23564 Lübeck. E-Mail-Adresse: info(at)tanzschule-luebeck.de. Die Kündigung
wird von der Tanzschule umgehend in schriftlicher Form bestätigt.
Für die Paartanz Clubs fällt eine Aufnahmegebühr von 27,- Euro je Person an. Für alle anderen
kann bei ab und erneuter Anmeldung eine Aufnahmegebühr anfallen.
§ 11 Internet-Anmeldungen
Für die Anmeldung zum Tanzkursus bzw. zum Tanzclub per Internet müssen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB und die Hausordnung akzeptieren. Zum Zeichen Ihres Einverständnisses setzen Sie bitte im Anmeldeformular einen Haken in die dafür vorgesehene Checkbox.
Mit Ihrer Anmeldung per Internet geben Sie gegenüber der Tanzschule Frank! ein verbindliches Angebot zum Erwerb eines Tanzkurses bzw. Tanzclubs ab. Der Vertragsabschluss wird durch eine E-Mail bestätigt. Der Vertragstext auf Grundlage der Teilnehmerangaben wird nach Vertragsabschluss gespeichert.
§ 12 Widerrufsbelehrung bei Abgabe der Anmeldung
per Fax, E-Mail oder Internet
- A. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Ein Widerruf ist in Textform zu richten an: Tanzschule Frank!, Hüxtertorallee 35, 23564 Lübeck, E-Mail: info(at)tanzschule-luebeck.de oder sonstige elektronische Datenträger.
- B. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
- C. Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
§ 13 EU-Verordnung für Anmeldungen per E-Mail oder Internet
Auf der Grundlage der EU-Verordnung Nr. 524/2013 hat die EU-Kommission auf europäischer Ebene eine interaktive Website (OS-Plattform) bereitgestellt. Diese dient der Beilegung außergerichtlicher Streitigkeiten aus Online-Rechtsgeschäften. Sie finden diese OS-Plattform der EU-Kommission unter dem Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
§ 14 Rauchverbot
In den Tanzschulen besteht in allen Räumen ein generelles Rauchverbot. Dieses Rauchverbot gilt auch für E-Zigaretten, E-Shishas und ähnliche Erzeugnisse. Raucher haben aber die Möglichkeit, außerhalb der Häuser in den Eingangsbereichen zu rauchen. Das Rauchverbot gilt für die Tanzstunden und für alle Veranstaltungen und Abtanzbälle.
§ 15 Sonstige Vereinbarungen
Absprachen über kostenlose oder ermäßigte Kursusbesuche, über Kursusverschiebungen, über Honorarnachlässe außerhalb der veröffentlichten Rabatte, Kursus-Stornierungen oder Kündigungsfristen von Clubs können nicht die Tanzschulmitarbeiter treffen sondern nur der Tanzschulinhaber Frank Köbnick.
§ 16 Abweichende Vereinbarungen
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich abgefasst werden und haben nur in dieser Form Gültigkeit.
§ 17 Hausordnung
Die anliegende Hausordnung ist ebenfalls Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verstöße und Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung können zum Ausschluss aus dem Kursus oder dem Tanzclub führen, ohne, dass ein Honorarerstattungsanspruch des Betroffenen besteht.
§ 18 Rechtswirksamkeit
Sollten diese Geschäftsbedingungen in einzelnen Teilen nicht rechtswirksam sein, so behalten die anderen Teile ihre Gültigkeit.
Lübeck, 01.09.2020
Frank Köbnick
Hausordnung der Tanzschule Frank! als Anlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB
1. Der Unterricht beginnt pünktlich zu den im Kursusplan bzw. im Stundenplan festgelegten Zeiten. Im eigenen wie auch im Interesse der übrigen Teilnehmer ist ein rechtzeitiges und regelmäßiges Erscheinen zu den Tanzstunden notwendig.
2. Zur Abwicklung eines ordnungsgemäßen Unterrichts ist es erforderlich, dass die Teilnehmer während der Kursuszeiten im Haus bleiben.
3. Den Anordnungen der Lehrkräfte und der Beauftragten der Tanzschule ist Folge zu leisten. Ein Zuwiderhandeln kann zum Ausschluss aus dem Kursus führen.
4. Es wird auf gepflegte Kleidung Wert gelegt. Für den Abschlussball ist festliche Garderobe vorgeschrieben (Damen im Kleid oder Rock mit festlicher Bluse, Herren in Tuchhose mit Jackett und mit Krawatte oder Fliege). Diese Kleidungsvorschriften gelten auch für mitgebrachte Gäste.
Sollte einem Teilnehmer oder Gast wegen des Nichtbeachtens der Kleiderordnung der Zutritt zum Ball verwehrt werden, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Einlassgebühren und gegebenenfalls von der Gastronomie käuflich erworbenen Essensbons.
5. Mit Rücksicht auf die Schuhe der anderen Teilnehmer und auf den gepflegten Zustand der Tanzflächen ist ein Tragen von Schuhen mit Metallteilen oder spitzen Absätzen untersagt.
.Die Sohlen der Schuhe dürfen keine dunklen Striche auf dem Parkett bzw. Fußboden hinterlassen.
6. Um Nachbarn nicht zu stören, wird um Ruhe beim Kommen und Gehen und um Vermeidung von Ansammlungen vor dem Eingang und auf den Parkplätzen gebeten.
7. Die Teilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Abstellen von Fahrrädern oder sonstigen Fahrzeugen im Eingangsbereich oder auf Gehwegen vor den Tanzschulen aus den Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung heraus untersagt ist.
8. Im Übrigen hat sich jeder Kursus- bzw. Club-Teilnehmer so zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht gestört werden und ein ordnungsgemäßer Ablauf der Tanzkurse gewährleistet ist.
Lübeck, 01.09.2020
Frank Köbnick